Eigentümer muss abgerissene Villa an Tolkewitzer Straße wiederaufbauen

Die 2014 abgerissene Villa Romana an der Tolkewitzer Straße 57 in Dresden. Foto: Giorgio Michele, Wikipedia, CC3-Lizenz, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

Die 2014 abgerissene Villa Romana an der Tolkewitzer Straße 57 in Dresden. Foto: Giorgio Michele, Wikipedia, CC3-Lizenz

Kulturbürgermeisterin: Urteil zeigt, dass Eigentümer sich nicht durch ungenehmigte Zerstörung eines Kulturdenkmals einen Vorteil berschaffen kann

Blasewitz, 23. Mai 2023. Weil er die Villa an der Tolkewitzer Straße 57 in Dresden-Blasewitz nach Überzeugung der Richter im Sommer 2014 illegal abgerissen hat, muss der Eigentümer diese Villa wieder aufbauen. Auf dieses Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden hat heute die Stadtverwaltung hingewiesen. Der Immobilieneigentümer darf demnach anstelle der Villa kein neues Wohnhaus errichten, sondern muss den denkmalgeschützten Altbau wiederherstellen. Eine Berufung hat das Gericht zwar nicht zugelassen. Dagegen kann der Eigentümer allerdings noch Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einrichten. Insofern ist für ihn der Rechtsweg noch nicht vollends ausgeschöpft.

„Das Verwaltungsgericht Dresden unterstrich mit der aktuellen Entscheidung, dass der Verantwortliche sich nicht durch eine ungenehmigte Zerstörung eines Kulturdenkmals seiner denkmalschutzrechtlichen Pflichten entledigen könne und er aus der rechtswidrig herbeigeführten Situation keinen finanziellen oder sonstigen Vorteil erlangen oder Nutzen ziehen soll“, kommentierte die Dresdner Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch (Linke) das Urteil. „Gleichfalls betonte das Verwaltungsgericht Dresden mit der Entscheidung die generalpräventiven Auswirkungen einer Wiederherstellungsanordnung auf all jene Denkmaleigentümer und -besitzer, die mit dem Gedanken spielen, ein Kulturdenkmal ohne die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung abzureißen bzw. abreißen zu lassen.“

Quelle: LHD

Grafik: M. Arndt
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