Abgesenkte Bordsteine am Friedhof Striesen fast täglich blockiert

Fast täglich parken rücksichtslose Autofahrer die abgesenkten Bordstreine am - für Fahrradfahrern zugelassenen - Fußweg an der Kreuzung von Kipsdorfer und Gottleubaer Straße zu. Fotos/Montage: Heiko Weckbrodt

Fast täglich parken rücksichtslose Autofahrer die abgesenkten Bordstreine am – für Fahrradfahrern zugelassenen – Fußweg an der Kreuzung von Kipsdorfer und Gottleubaer Straße zu. Fotos/Montage: Heiko Weckbrodt

Autofahrer parken zum Ärger von radelnden Eltern und Rollator-Nutzern die Passage zu

Striesen, 8. September 2022. „So eine Frechheit!“ „Da sollte jemand endlich mal die Polizei holen!“: Regelmäßig ärgern sich radelnde Eltern auf dem Weg zur Kita, aber auch Senioren mit Rollatoren oder Tagesmütter mit Kinderwagen über rücksichtslose Autofahrer, die fast täglich die abgesenkten Bordsteine an dem – für Radler beidseitig freigegebenen und eigens dafür rot gekennzeichneten – Fußweg an der Kreuzung von Kipsdorfer und Gottleubaer Straße zuparken. Soweit feststellbar, handelt es sich dabei teilweise um Arbeiter von der benachbarten Tabakfabrik-Wohnhausbaustelle. Oft sind es aber auch ältere Kraftfahrzeugführer, die den Striesener Friedhof besuchen und dabei ein paar Dutzend Schritte zum nächsten legalen Parkplatz scheuen. Die Stadtverwaltung sieht allerdings keinen Handlungsbedarf.

Stadt plant keine Markierungen oder Poller

„Im Zuge der Realisierung der Radroute Dresden Ost sind keine baulichen Veränderungen in den benachbarten Straßenzügen entlang der festgelegten Route vorgesehen“, antwortete das zuständige Straßen- und Tiefbauamt auf eine entsprechende Oiger-Anfrage. „Die Radroute Dresden Ost verläuft auf der Kipsdorfer Straße zwischen Altenberger Straße und Lauensteiner Straße. Der Abschnitt der Kipsdorfer Straße am Friedhof Striesen ist somit nicht Bestandteil der Radroute. Es werden daher keine Markierungen oder Poller zur Verdeutlichung des Halteverbotes vorgenommen.“ Weiter heißt es in der Antwort: „Auf der Kipsdorfer Straße werden regelmäßig Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchgeführt.“ An der fraglichen Kreuzung konnten wir in den vergangenen Jahren allerdings noch nie eine Politesse sehen. Dies ist freilich kein Beweis für deren Untätigkeit, da das Ordnungsamt womöglich außerhalb der Hauptverkehrszeiten hier unterwegs sein könnten.

2,5 km lange Kipsdorfer Straße ist streckenweise nur für Fußgänger und Radler passierbar

Zum Hintergrund: Ein Teil der Kipsdorfer Straße, die insgesamt rund 2,5 Kilometer lang ist, ist perspektivisch für die Fahrradstraße Ost reserviert. Diese Radroute soll später einmal den Straßburger Platz mit dem Schulcampus Tolkewitz verbinden. Derzeit beginnt diese Fahrradstraße im Osten an der Kreuzung von Kipsdorfer und Altenberger Straße, macht dann aber stadtwärts an der Lauensteiner Straße einen S-förmigen Schlenker hinüber in die Glashütter Straße.

Die neue Fahrradstraße beschreibt eine abgekoppelrte S-Kurve von der Glashütter in die Lauensteiner und dann weiter in die Kipsdorfer Straße gen Osten. Nur Radler selbst dürfen und können die Sperrpoller aber weiter geradeaus passieren. Foto: Heiko Weckbrodt

Die neue Fahrradstraße beschreibt eine S-Kurve von der Glashütter in die Lauensteiner und dann weiter in die Kipsdorfer Straße gen Osten. Nur Radler selbst und Fußgänger dürfen und können die Sperrpoller weiter geradeaus passieren und zum Beispiel dem weiteren Verlauf der Kipsdorfer Straße folgen. Foto: Heiko Weckbrodt

Die Kipsdorfer Straße selbst führt von diesem Schlenker aus zwar geradeaus und westwärts weiter über den Blasewitz-Grunaer Landgraben, allerdings – mangels Autobrücke – ohne Kfz-Fahrbahn. Statt dessen führt über die kleine Brücke, am Striesener Friedhof und am Autohaus Striesen vorbei ein Fußweg entlang, der in beide Richtungen durch entsprechende Beschilderung für Radler zugelassen ist. Ein Teil des Trottoirs ist entsprechend rot gekennzeichnet. Viele Eltern nutzen diese Route, um ihre Kinder mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zu den Kitas an der Junghansstraße oder bis nach Gruna zu bringen. Ab der Ecke zur Thiemestraße hat die Kipsdorfer Straße wieder eine Auto-Fahrbahn. Die Kipsdorfer Straße endet schließlich in einer Sackgasse neben der alten Feuerwehrwache vor den Kleingärten an der Schlüterstraße.

Bis zu 65 Euro Bußgeld – theoretisch

Laut § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem geltenden Bußgeld-Katalog (Anhang BKat, Nr. 54ff) wird das Parken (mehr als drei Minuten) vor abgesenkten Bordsteinen mit zehn Euro geahndet, mit weiteren 15 Euro, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Wer weniger als fünf Meter vom theoretischen Schnittpunkt zweier Fahrbahnkanten parkt, also im unmittelbaren Kreuzungsbereich, kann mit einem Bußgeld von zehn Euro belangt werden, das sich um weitere 30 Euro erhöht, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Diese Regeln greifen freilich nur, wenn das Ordnungsamt sie auch durchsetzt.

Autor: Heiko Weckbrodt

Quellen: Eigene Vor-Ort-Beobachtungen, Stadtverwaltung Dresden, Bußgeldkatalog

Grafik: M. Arndt
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